
Das älteste erhaltene bekannte schriftliche Dokument über die Familie Hovekamp ist eine Hofübertragungsurkunde aus dem Jahre 1526. (Das Original befindet sich im Stadtarchiv Rheine, II 88)


Wörtliche Übersetzung. (soweit möglich.)
Zu wissen, daß auf Tag datum diese Note (Urkunde) ist gemacht und getätigt eine Scheidung (Auseinandersetzung, Schichtung) vermittelst den Freunden hier nachbeschrieben, also daß Gert zum Havekampe, der alte, hat übergelassen seinem Sohne Gerd sein Haus mit allem Zubehör als Pferde, Kühen und andere Habe und auch mit aller Gerätschaft welche zu dieser Zeit darin war mit sonstigem Unterschied und Vorbehalt, daß der Vater Have Gerdt soll behalten das halbe Haus zu seinem Besten und Notbedarf, indem daß sie sich friedsam vertragen können in demselben Haus. (In dem Falle,) daß sich das nicht so verläuft, so soll Gert der Sohn ausräumen dasselbe Haus und mit aller Willen dem Vater wieder überlassen, und Gert der Sohn soll ein Haus zimmern auf Friedrichs Grunde wie er dies jetzt in Gewinn und Besitz hat von gemeldetem Herrn Friederich und auch die Mutter ton Sturlo oder ihre Kinder und der Vater Have Gert, ein jeder nach seiner Macht, und soll das Haus fertigstellen hier nächst in einem halben Jahr. Auch ist getätigt (abgemacht) vermittelst diesen selben Freunden, daß Gert der Sohn oder der junge Havekamp soll geben seiner Schwester Geysen aus dem Hause und Gut, (welches) ihm der Vater (allsonst) übergelassen hat, zu 3 guten und sechs Goldgulden, wann den Freunden dies dünket geraten. Und auch Gert der Vater soll behalten und Gebrauchen die drei Kämpe zu seinem Besten sein Leben lang, als dieses Gerdes (des) Vaters versiegelt ist von den Provisoren des Heiligen Geistes. Auf des jungen Kampes Seite und seiner Frauen Seite Gert tor Lynden und Hermann Rolefes zu Stade. Auf des Vaters, des alten Kampes Seite Johann von Schapen, ferner Johann Plucht, Hinrik Hase, ferner Albert Boker. Datum anno 1526.
Singemäße Übersetzung.
Man möge wissen, daß am Tage der Ausstellung dieser Urkunde eine Schichtung aufgerichtet worden ist unter Mitwirkung der untenbezeichneten Freunde, daß nämlich der alte Gert zum Havekamp seinem Sohne Gert sein Haus mit aller zubehörrung wie Pferden, Kühen und anderer Habe und aller Gerätschaft, die zu dieser Zeit darin sich findet, überlassen hat, jedoch mit dem Untetschied und Vorbehalt,' daß der Vater Havekamp zu seinem Besten und seiner' Notdurft das halbe Haus behalten soll; sie sollen sich in demselben Hause friedlich vertragen. Sollte das nicht eintreten, so soll der Sohn Gert das Haus räumen und dem Vater wieder überlassen. Dann soll Gert der Sohn ein Haus zimmern auf dem Grunde des Herrn Friedrich, den er zur Zeit von dem Herrn Friedrich unterhat. Bei dem Bau soll ihm helfen Herr Friedrich und die Mutter ton Sturlo oder deren Kinder und auch der Vater Have Gert, jeder nach seinen Kräften, und es soll das Haus innerhalb eines halben Jahres fertig sein. Es ist ferner ausgemacht, daß der Sohn Gert oder der junge Havekamp seiner Schwester Geyse aus dem Hause und Gute, das ihm der Vater überlassen hat, zu 3 guten (?) und 6 Gold-gulden geben soll, wann es den Freunden gut scheint. Auch soll Gert der Vater zu seinem Besten 3 Kämpe behalten auf Lebenszeit wie das Gerts Vater versiegelt ist von den Provisoren ( Vorstehern, Verwaltern) des Hospitals zum hl. Geiste. Zeugen auf seiten des jungen Kampes und seiner Frau waren Gert zur Linde und Hermann Roleves zu Stade (?); auf des Vaters Seite Johann von Schapen. ferner Johan Plucht, Heinrich Hase, ferner Albert Boker. Gegeben im Jahre 1526.
Kontakt: Karl.Hovekamp@web.de oder Monika.Hovekamp@web.de
© 2001 2002 2003 by Karl Hovekamp